Projektinformation
Flexibler mähen der WF-Flächen mit dem Auflagecode NI40 "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at"
Die Natur fährt Hochschaubahn
Österreichs Bauern, die Tag für Tag in und mit der Natur arbeiten, haben es in den letzten Jahren sicher bemerkt. Vor allem im Frühjahr und Frühsommer gleicht die Naturentwicklung der letzten Jahre einer Hochschaubahn. Einmal zieht der Frühling viele Wochen früher als gewohnt ins Land, dann wieder lässt sich die Natur ungewohnt viel Zeit. Obwohl sich späte und frühe Jahre oft abwechseln, zeigt sich im mehrjährigen Vergleich ein merkbarer Trend, wie etwa die Daten zum Blühbeginn des Schwarzen Holunders (siehe Grafik, rechts) verdeutlichen. Durch den zeitigeren Frühjahrseinzug mit höheren Temperatursummen werden die Wiesen oft früher mahdreif als in den Jahrzehnten zuvor. Je nach Region und Höhenlage haben vor allem 2007 und 2014 die Gräser bis zu 3 Wochen früher als im langjährigen Durchschnitt mit dem Rispenschieben und der Blüte begonnen. Diese Entwicklung in der Natur hat dazu geführt, dass in der laufenden ÖPUL-Programmperiode (2015-2020) mit der Auflage NI40 – "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich" eine weitere Möglichkeit zur Flexibilisierung von Schnittzeitauflagen bei WF-Flächen geschaffen wurde.
Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich
Wer an der ÖPUL-Maßnahme Naturschutz („WF-Flächen“) teilnimmt, hat mit der Naturschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes meist ein fixes Datum für seine Wiesenmahd vereinbart. Im Rahmen des neuen ÖPUL-Programmes (2015-2020) können die frühest möglichen Schnittzeitpunkte jährlich an die Witterung angepasst werden, sofern der Code NI40 – "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich" in der Projektbestätigung angegeben ist. In einem Jahr mit früher Vegetationsentwicklung können die Betriebe ihre Naturschutz-Flächen somit bereits vor dem in der Projektbestätigung angegebenen Datum mähen. Ist das Jahr in der Region hingegen normal oder sogar spät, so gilt wie bisher das Datum in der Projektbestätigung als frühest möglicher Schnittzeitpunkt. Die Vergabe der Auflage NI40 obliegt den Naturschutzabteilungen der Länder und erfolgt gegebenenfalls dann, wenn dies ökologisch sinnvoll ist. Die Regelung gilt somit nicht generell für alle WF-Flächen mit Schnittzeitauflagen.
Bauern gestalten die Flexibilisierung aktiv mit
Das Besondere am Projekt ist, dass landwirtschaftliche Betriebe in die Arbeiten eingebunden werden und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Maßnahme leisten. So schauen Betriebe aus allen Bundesländern auf das Rispenschieben des Knaulgrases, den Blühbeginn des Wiesenfuchsschwanzes sowie die Blüte des Schwarzen Hollers und melden ihre Beobachtungen schnell und einfach auf www.mahdzeitpunkt.at. Gemeinsam mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wird vom Projektteam auf Grundlage dieser Beobachtungen ein Computermodell des Knaulgras-Rispenschiebens für ganz Österreich errechnet und mit den Mittelwerten der letzten Jahre verglichen. Tritt das Rispenschieben in der Natur früher ein als im langjährigen Durchschnitt, kann auch früher mit der Mahd begonnen werden. Die Information, ob und wieviel Tage früher die erste Mahd gegenüber dem in der Projektbestätigung vereinbarten Datum erfolgen kann, wird jedes Jahr ab Mitte Mai auf www.mahdzeitpunkt.at zur Verfügung gestellt. Da es sich bei der Anzahl der Tage früherer Mahd um errechnete Mittelwerte auf regionaler Ebene handelt, kann es sein, dass die lokale Naturentwicklung am Betrieb etwas anders aussieht und vielleicht noch früher eintritt. Das muss bei einem österreichweit geltendem Programm jedoch in Kauf genommen werden.
So funktioniert´s ganz praktisch
Wenn man für seine WF-Fläche die Auflage NI40 – "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich" in der Naturschutz-Projektbestätigung codiert hat, sieht man einfach unter Karte nach, ob heuer eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes in dem jeweiligen Bezirk möglich ist. Dazu fährt man mit der Maus einfach über die Bezirkskarte oder sucht den Bezirk mit der Suchfunktion. Wenn im Bezirk die Mahd z.B. 4 Tage früher möglich ist, dann zieht man diese 4 Tage vom Datum der Schnittzeitauflage in der Projektbestätigung ab und weiß, wann man heuer mit der Mahd frühestens beginnen darf (z.B. statt dem 15. Juni bereits am 11. Juni).
Alle wichtigen Informationen zum Projekt finden Sie zusammengefasst im Artikel aus dem Bauernjournal Mai 2016 (pdf).