Liebe Landwirtinnen und Landwirte!

Herzlich willkommen auf mahdzeitpunkt.at!


Haben Sie bei Ihren WF-Wiesen in Ihrer Naturschutz-Projektbestätigung die Auflage NI40 – "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich" angegeben? Dann können Sie heuer in bestimmten Bezirken den ersten Schnitt auf dieser Wiese um einige Tage früher durchführen. Wie viele Tage in Ihrem Bezirk im Jahr 2022 früher gemäht werden kann, erfahren Sie mit einem Klick auf die unten abgebildete Karte. Wie genau das alles funktioniert und wie landwirtschaftliche Betriebe in ganz Österreich beim Projekt mithelfen können, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Für UBB-Biodiversitätsflächen:
Seit 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen im Grünland entsprechend der in ihrem Bezirk festgelegten Tage in der jährlich erscheinenden Vorverlegungskarte auf www.mahdzeitpunkt.at früher mähen.
WICHTIG: Diese Vorverlegung betrifft die Termine 1. Juni und 1. Juli, die erste Mahd darf jedoch frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen. Unabhängig davon ist eine Mahd ab dem 1. Juli (minus die jeweiligen Tage) jedenfalls zulässig.

Genaue Informationen zur Vorverlegung für UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland sowie konkrete Beispiele finden Sie auf der AMA-Webseite: https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Aktuelle-Informationen/2020/Flexibilisierung-des-Nutzungszeitpunktes-von-Biodi